{"id":14,"date":"2023-03-16T17:00:07","date_gmt":"2023-03-16T16:00:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.warnow-werkstatt.de\/shop\/agb\/"},"modified":"2023-03-22T15:29:58","modified_gmt":"2023-03-22T14:29:58","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/www.warnow-werkstatt.de\/shop\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<div style=\"height:100px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Werkvertr\u00e4ge der Warnow-Werkstatt Paap + Sohn Schiffs- und Yachtservice GmbH<\/h2>\n\n\n\n<p>1 Allgemeines \/ Geltungsbereich<br>1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Werkvertr\u00e4ge der Warnow-Werkstatt Paap + Sohn Schiffs- und Yachtservice GmbH, Am Hafen S\u00fcd 6, 18069 Rostock (nachstehend: \u201eWerkunternehmerin\u201c). Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, die Werkunternehmerin hat diese schriftlich best\u00e4tigt. Individuelle Abreden zwischen der Werkunternehmerin und dem Besteller haben stets Vorrang.<br>1.2 Die Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen der Verk\u00e4uferin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gew\u00e4hrte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gew\u00f6hnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.<br>1.3 Die Vertragssprache ist deutsch.<br>1.4 Gerichtsstand ist Rostock, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.<br>2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss<br>2.1 Ist die Bestellung des Bestellers als Angebot gem\u00e4\u00df \u00a7 145 BGB zu qualifizieren, so kann die Werkunternehmerin dieses innerhalb von 6 Wochen annehmen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Werkunternehmerin den Auftrag innerhalb dieser Frist ausf\u00fchrt oder die Annahme des Auftrages schriftlich best\u00e4tigt.<br>2.2 Das Angebot der Werkunternehmerin ist grunds\u00e4tzlich freibleibend, es sei denn es wurde ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet.<br>3 Preise und Zahlungsbedingungen<br>3.1 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nicht anderes ergibt, gelten alle Preise \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Fracht und Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.<br>3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.<br>3.3 Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, ist der Werklohn (ohne Abzug) sofort f\u00e4llig und Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten. Bei Reparaturauftr\u00e4gen kann von der Werkunternehmerin eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.<br>3.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so kann die Werkunternehmerin Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he geltend machen. Dar\u00fcber hinausgehende Schadensersatzanspr\u00fcche werden davon nicht ber\u00fchrt.<br>3.5 Die Werkunternehmerin beh\u00e4lt sich vor, bei Vertr\u00e4gen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen<br>Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifvertr\u00e4gen, Erh\u00f6hungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes oder Materialpreissteigerungen zu erh\u00f6hen. Betr\u00e4gt die Erh\u00f6hung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein K\u00fcndigungsrecht zu.<br>4. Lieferzeit<br>4.1 Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferzeit.<br>4.2 Sie verl\u00e4ngert sich entsprechend f\u00fcr die Zeit, in der der Besteller mit einer Verpflichtung zur Beibringung von Informationen, Unterlagen oder Gegenst\u00e4nden in Verzug ist.<br>4.3 Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass alle technischen Fragen zwischen den Parteien gekl\u00e4rt sind.<br>5. Gew\u00e4hrleistung<br>5.1 Die Werkunternehmerin leistet f\u00fcr M\u00e4ngel der auftragsgegenst\u00e4ndlichen Lieferungen und Leistungen zun\u00e4chst Gew\u00e4hr durch Nacherf\u00fcllung, dabei, nach ihrer Wahl, durch Beseitigung des Mangels oder neuerliche Lieferung\/Leistung. Der Besteller hat umgehend einen Anspruch auf neuerliche Lieferung\/Leistung, wenn ihm die Mangelbeseitigung nicht zumutbar ist.<br>5.2 Nach erfolglosem Ablauf einer von dem Besteller der Werkunternehmerin gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherf\u00fcllung, innerhalb derer die Werkunternehmerin eine der Art des Mangels, seiner Komplexit\u00e4t und den sonstigen Umst\u00e4nden angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen zusteht, ist der Besteller nach seiner Wahl, berechtigt, Herabsetzung der Verg\u00fctung (Minderung) oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages (R\u00fccktritt) zu verlangen oder den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz seiner daf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.<br>5.3 Ist der Besteller Unternehmer, so hat er hinsichtlich der auftragsgegenst\u00e4ndlichen Lieferungen und Leistungen der Werkunternehmerin Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten analog \u00a7 377 HGB. R\u00fcgen haben schriftlich zu erfolgen. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Besteller offensichtliche M\u00e4ngel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Abnahme der auftragsgegenst\u00e4ndlichen Lieferungen und Leistungen bis zur Absendung der R\u00fcge, schriftlich r\u00fcgt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gilt die Lieferung bzw. die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.<br>6 Eigentumsvorbehalt<br>Die gelieferten Gegenst\u00e4nde bleiben bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Werkunternehmerin; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts, ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen oder ein Unternehmer in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit ist, auch dar\u00fcber hinaus aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Werkunternehmerin im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.<br>7 Zur\u00fcckbehaltungsrecht<br>Zur Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht. F\u00fcr Unternehmer zudem nur dann, wenn sie unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt worden sind.<br>8 Pfandrecht<br>Die Werkunternehmerin kann verlangen, dass der Besteller zur Sicherung der Werklohnforderung ein vertragliches Pfandrecht gem\u00e4\u00df \u00a7 1204 BGB an seinem Schiff \/ seiner Yacht bestellt. Die Besitz\u00fcbergabe erfolgt durch Schl\u00fcssel und Schiffs-\/ Yacht\u00fcbergabe bei Beginn der Werkarbeiten. Diese Pfandrecht besteht selbst\u00e4ndig neben dem Werkunternehmerpfandrecht nach \u00a7 647 BGB. Es erlischt erst mit vollst\u00e4ndiger Zahlung des Werklohns durch den Besteller. Es erlischt nicht, wenn der Besteller das Schiff \/ die Yacht ohne Einverst\u00e4ndnis der Werkunternehmerin in Betrieb nimmt.<br>9 Haftungsausschluss<br>9.1 Au\u00dferhalb der Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel haftet die Werkunternehmerin unbeschr\u00e4nkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit beruht. Sie haftet auch f\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet) sowie f\u00fcr die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertraut), jedoch jeweils nur f\u00fcr den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. F\u00fcr die leicht fahrl\u00e4ssige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Werkunternehmerin nicht.<br>9.2 Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, f\u00fcr einen Mangel nach \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen M\u00e4ngeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber\u00fchrt.<br>9.3 Ist die Haftung der Werkunternehmerin ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt, so gilt dies ebenfalls f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen.<br>10 Datenschutz<br>10.1 Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen pers\u00f6nlichen Daten von der Werkunternehmerin auf Datentr\u00e4gern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdr\u00fccklich zu. Die gespeicherten pers\u00f6nlichen Daten werden von der Werkunternehmerin selbstverst\u00e4ndlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).<br>10.2 Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft zu widerrufen. Die Werkunternehmerin ist in diesem Fall zur sofortigen L\u00f6schung der pers\u00f6nlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Werkleistungen erfolgt die L\u00f6schung nach Abschluss und Abnahme der Werkleistung. N\u00e4here Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte auch unserer Datenschutzerkl\u00e4rung unter www.warnow-werkstatt.de\/datenschutz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Werkvertr\u00e4ge der Warnow-Werkstatt Paap + Sohn Schiffs- und Yachtservice GmbH 1 Allgemeines \/ Geltungsbereich1.1 Diese Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Werkvertr\u00e4ge der Warnow-Werkstatt Paap + Sohn Schiffs- und Yachtservice GmbH, Am Hafen S\u00fcd 6, 18069 Rostock (nachstehend: \u201eWerkunternehmerin\u201c). 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